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12.07.2024 - 29.07.2024 kundmachung-im-namen-der-noe-landesregierung-regionales-ro-programm-raum-amstetten-nord (PDF, 588 kB)K U N D M A C H U N G Die Niederösterreichische Landesregierung beabsichtigt, die Verordnung über ein Regionales Raumordnungsprogramm Raum Amstetten Nord zu beschließen. Der Entwurf wird gemäß § 4 Abs. 7 NÖ Raumordnungsgesetz 2014, LGBl. Nr. 3/2015 i.d.g.F., zwei Wochen vom 12. Juli bis einschließlich 26. Juli 2024 im Stadtamt der Stadtgemeinde Amstetten, Abt. IX/1-Wirtschaftsservice und Raumordnung, zur allgemeinen Einsicht elektronisch aufgelegt. Jede Person ist berechtigt, gemäß § 4 Abs. 7 NÖ Raumordnungsgesetz innerhalb des Begutachtungszeitraumes bis spätestens 23.08.2024 eine schriftliche Stellungnahme beim Amt der NÖ Landesregierung, Abt. Bau- und Raumordnungsrecht (RU1), 3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 16, einzubringen, wobei die Begutachtungsunterlagen auch auf https://www.noe.gv.at/noe/Kontakt-Landesverwaltung/RegRop_AMN.html eingesehen werden können. Rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen werden in Erwägung gezogen. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch darauf, dass abgegebene Stellungnahmen Berücksichtigung finden. In Stellungnahmen enthaltene personenbezogene Daten werden (elektronisch) von der versendenden Stelle des Amtes der NÖ Landesregierung verarbeitet. Amstetten, 12.07.2024 Der Bürgermeister lfd.Nr. 99/2024 angeschlagen am: 12.07.2024 abgenommen am: 29.07.2024 Kundmachung im Namen der NÖ Landesregierung - Regionales Raumordnungsprogramm Raum Amstetten Nord
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