Widmung Bauland Raumordnughn

Raumordnung

Aufgabe der Raumordnung ist eine vorausschauende und nachhaltige Gestaltung des gesamten Gemeindegebietes. Dabei hat die Raumordnung unterschiedlichste Anforderungen und Entwicklungen zu berücksichtigen. Wichtige Bestandteile der örtlichen Raumordnung sind das räumliche Entwicklungskonzept, sowie der Flächenwidmungsplan und auch der Bebauungsplan.

Flächenwidmungsplan

Der Flächenwidmungsplan regelt die Widmungsarten einzelner Flächen und somit auch die möglichen Nutzungen der jeweiligen Fläche. Mögliche Widmungsarten sind zum Beispiel Bauland Wohngebiet, Betriebsbauland, Grünland, oder auch Verkehrsflächen. Er wird per Verordnung durch den Gemeinderat erlassen.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nicht um den aktuellen Rechtsstand handeln muss. Dieser ist in der Abteilung IX/1 – Wirtschaftsservice und Raumordnung zu erfragen!

Bebauungsplan

Der Bebauungsplan regelt die Art der Bebauung und baut auf dem Flächenwidmungsplan auf. Neben den verpflichtenden Festlegungen von Straßenfluchtlinien, Bebauungsweisen und Bebauungshöhen, können zusätzlich Schutzzonen, Altortgebiete, Mindestmaße von Bauplätzen sowie weitere relevante Ver- und Gebote verordnet werden. Die gesetzliche Grundlage bildet das NÖ Raumordnungsgesetz in der jeweiligen Fassung. Ein Bebauungsplan wird als Verordnung vom Gemeinderat erlassen und besteht aus dem Wortlaut und den Plandarstellungen.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nicht um den aktuellen Rechtsstand handeln muss. Dieser ist in der Abteilung IX/1 – Wirtschaftsservice und Raumordnung zu erfragen!

Regionale- und überregionale Raumordnungsprogramme

Neben der örtlichen Raumordnung gibt es auch übergeordnete regionale und überregionale Raumordnungsprogramme. Solche Programme werden vom Land NÖ in Zusammenarbeit mit den Gemeinden erstellt und konkretisieren die Ziele des Landes über die Gemeindegrenzen hinaus.

Nähere Infos dazu finden Sie auf:

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